Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERTRAGSGEGENSTAND
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Vertragsbestandteil eines erteilten Auftrages. Der Auftrag kommt mit der verbindlichen Buchung des Seminarhauses zustande.
PREISE
Die Mieten und Gebühren verstehen sich in Euro.
Mehrwertsteuer wird bei uns – aufgrund der
Kleinunternehmerinnen-Regelung – nicht erhoben.
ZAHLUNG
Für die Zahlung des Rechnungsbetrages stehen folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
- Barzahlung vor Ort (nach vorheriger Anzahlung),
außerdem: Bargeld bitte passend mitbringen - Überweisung vor Beginn der Buchung nach vorheriger
Rechnungsanforderung
KONTOVERBINDUNG
Linda Schwarzl
IBAN: DE31 4306 0967 4103 2703 01
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank Bochum
STORNIERUNG DURCH DEN:DIE
VERANSTALTER:IN / MIETER:IN
Der:die Veranstalter:in bzw. der:die Mieter:in bucht die Gruppenunterkunft bzw. die Seminarräume nebst Ausstattung und Sonderleistungen verbindlich.
Die Vermieterin stellt wie vereinbart die verbindlich gebuchten Räumlichkeiten zur Verfügung. Bei einer Stornierung durch
den:die Veranstalter:in bzw. den:die Mieter:in fallen
Stornierungsgebühren auf Basis des Gesamtbetrages an.
Dieser berechnet sich aus der Summe der Raumkosten.
Die Stornogebühren betragen – sollte das Haus nicht
anderweitig vermietet werden können:
- bis 3 Monate (gültig für Buchungsverträge ab dem 1. März 2024) und 45 Tage (gültig für Buchungsverträge bis 29. 2. 2024) vor Seminarbeginn:
eine Stornierung ist kostenfrei möglich (eure Anzahlung von 100€ wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten). - bis 30 Tage vor Seminarbeginn:
50% des im Buchungsvertrag vereinbarten Gesamtbetrags - bis 7 Tage vor Seminarbeginn:
100 % des im Buchungsvertrag vereinbarten Gesamtbetrags
Bei einer Ersatzbelegung behalten wir eine
Bearbeitungsgebühr von 100,00 € ein, wie auch in dem Fall, dass innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss abgesagt wird.
PRIVATES MIETRECHT
Für Vermietungen durch die Eigentümerin gilt das Mietrecht.
Dieses verpflichtet den:die Mieter:in zur Zahlung des Mietpreises/der Stornogebühren, unabhängig davon, warum und wann er:sie die Buchung storniert. Das was vereinbart wurde, gilt auch im
Falle des Coronavirus, im Falle einer Epedemie oder auch Pandemie und wenn nichts individualisiertes vereinbart wurde,
gilt immer das Mietrecht.
KÜNDIGUNG DURCH DIE VERMIETERIN
Die Vermieterin ist berechtigt das Vertragsverhältnis aus
wichtigen Gründen aufzulösen wenn
- die Veranstaltung bzw. ein Zusammentreffen
gegen geltendes Recht verstößt - die in den AGB’s niedergelegten Grundsätze des
Umgangs miteinander gefährdet sind - die Erbringung von Leistungen durch höhere
Gewalt unmöglich geworden ist - offene Rechnungen nicht bezahlt sind
bei Geschäftsaufgabe der Vermieterin
Dem:der Veranstalter:in stehen in diesen Fällen keine Schadenersatzansprüche gegen die Vermieterin zu, es sei denn, die Vermieterin hätte den Ausfall vorsätzlich
herbeigeführt.
RAUCHEN
Das Seminarhaus Warburg ist ein rauchfreies Haus.
Ein Aschenbecher steht in der Nähe des Eingangbereichs zur Verfügung.
Im Garten ist ebenfalls rauchfreie Zone.
INTERNETNUTZUNG UND MUSIK
Sollte der:die Veranstalter:in während der Veranstaltung
musikalische Darbietungen planen, so ist er:sie verpflichtet, die
rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Alle dadurch entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des:der Veranstalters:in. Das
unerlaubte Herunterladen von Videos, Bildern, Texten oder
Musik aus dem Internet ist nicht gestattet. Hier bestehen
Urheberrechte Dritter. Weiterhin bestehen ggf. Rechte der
GEMA. Diese sind vorab vom Seminarleiter bzw. Veranstalter
selbst zu klären und ggf. entsprechende Genehmigungen
einzuholen.
Wir weisen darauf hin, dass der:die Veranstalter:in für die
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und Verordnungen durch ihn und seine Seminarteilnehmer:innen
alleine verantwortlich ist. Die Vermieterin übernimmt hierfür
keinerlei Haftung.
BESCHÄDIGUNGEN DURCH
DEN:DIE VERANSTALTER:IN
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstige
Gegenstände muss von der Vermieterin genehmigt werden.
Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.
Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von
Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zulasten
des:der Veranstalters:in.
Es haftet im vollen Umfang der:die Mieterin.
MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen,
darunter fallen auch persönliche Gegenstände,
wird keine Haftung durch den Vermieter übernommen. Es ist
Sache des:der Veranstalters:in die mitgebrachten Gegenstände
sachgerecht zu versichern. Die Vermieterin übernimmt für Verlust,
Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden. Haftung Für Beschädigungen, die durch
die Gäst:innen, Mitarbeiter:innen oder Beauftragte
des:der Veranstalters:in verursacht werden, haftet dieser
gegenüber der Vermieterin in voller Höhe und ausschließlich
selbst.
SCHLÜSSEL
Bei verschuldetem Schlüsselverlust haftet der:die Mieterin.
SAUBERKEIT
Die Räume sind ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen.